Renaturierung und REkultivierung

In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und nach geltendem Recht werden unsere ehemaligen Kiesgruben renaturiert bzw. rekultiviert. Dabei wird das gesamte Kiesgewinnungsgebiet in mehrere Abbauabschnitte eingeteilt, welche nach erfolgreicher Förderung der Rohstoffe schrittweise renaturiert werden. In regelmäßigen Abständen beginnt somit eine neue Entwicklungsphase dieser Flächen.

 

Die gesetzliche Grundlage bildet dabei das Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Laut diesem müssen die jeweiligen Flächen nach Ende der Rohstoffgewinnung mindestens ökologisch gleichwertig wiederhergestellt werden.

 

So entstehen auf unseren ehemaligen Abbaugebieten beispielsweise hochwertige Biotope, die sich als wichtigen Lebensraum für verschiedenste Tierarten eignen. Aber auch Wiesen und Acker, welche wieder landwirtschaftlich genutzt werden, sind das Ergebnis unserer Maßnahmen.